top of page
Fäuste in Solidarität

Unsere Partner

Wir vermitteln und betreuen für nachfolgende Versicherer:


Allianz Suisse | Asga Pensionskasse | Automate | Asisa | AXA | Basloise | CAP | Coop Rechtsschutz | Fortuna | Emmental | Emilia | ERV | Groupe Mutuel | Generali | Helsana | Helvetia | Innova | Liberty | Markel | Orion | PAX | Pensionskasse Nest | Profond | Simpego | Smile | Swica | Tellco | Vaudoise | Visana | VITA Sammelstiftung | Zürich
 

Entschädigungsansätze / Courtagen für Versicherungsbroker

Die Zusammenarbeit mit unseren Kunden beruht auf einem Brokermandat. Ein Brokermandat ist ein jederzeit kündbarer Auftrag. Es gibt auch Meinungen einer Minderheit, dass dies ein Innominatkontrakt sei. Der Begriff Versicherungs-Broker hat seinen Ursprung im angelsächsischen Raum. Eine sinnvolle Übersetzung der sehr umfassenden Tätigkeiten ist beispielsweise Versicherungs-Treuhand. Analog zu einer Treuhand-Firma wird die eigene Unternehmung entlastet und Kontroll- und andere Funktionen im Zusammenhang mit Versicherungen und Personalvorsorge werden an den Versicherungsbroker delegiert.

 

Mit der Unterzeichnung des Mandates beginnt die Zusammenarbeit. Die bereits bestehenden Versicherungs-verträge werden sofort zur Betreuung auf unser Unternehmen übertragen. Wir werden bei Firmenkunden als Korrespondenzadresse erfasst und erhalten Zugriff auf die relevanten Dokumente wie beispielsweise Policenkopien und Prämienrechnungen, so dass wir diese kontrollieren können. Wir sind der Ansprechpartner für Versicherungen und Personalvorsorge.

 

Wir arbeiten mit allen namhaften Versicherungsgesellschaften sowie mit ausgesuchten Sammelstiftungen und Finanzdienstleistern zusammen. Es bestehen keinerlei Produktionsverpflichtungen und keine Exklusivverträge. Bei der Wahl des Anbieters sind wir ungebunden und unabhängig.

 

Als Versicherungsbroker werden wir durch Courtagen- oder Honorar-Zahlungen entschädigt. Bei Courtagen handelt es sich um anteilige Entschädigungen in Prozenten der bezahlten Nettoprämien. Diese werden durch die Versicherer und Vorsorgeeinrichtungen an uns überwiesen und sind Bestandteil der Prämie. Für unsere Kunden entstehen durch Courtagen keinerlei zusätzliche Kosten.

 

Aufwandabhängige oder pauschale Beratungshonorare sind beispielsweise für Risiko- und/oder Vorsorge-analysen, projektbezogene Spezialabklärungen, Mandate mit nicht kostendeckenden Courtagen oder für anderweitig vereinbarte Pauschalhonorare üblich.

​

Durchschnittliche Courtagenansätze in % der Nettoprämie

​

​

​

​

bottom of page